Kompensatorische Assistenz

Hilfestellung oder vollständige Übernahme von Handlungen zur Kompensation bestehender Beeinträchtigungen. 

Kompensatorische Assistenz

Seit dem 01.01.2018 haben Menschen mit Beeinträchtigungen einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen. Es handelt sich um eine erweiterte Leistung zur sozialen Teilhabe. 

Einfache Assistenz 

Die einfache Assistenz, auch kompensatorische Assistenz genannt, ersetzt beeinträchtigte Fähigkeiten entweder komplett oder gibt Hilfestellungen, um Beeinträchtigungen selbst zu managen. Bei Traumafolgestörungen kommen verschiedene Beeinträchtigungen zur Kompensation in Frage.  

Nehmen wir unter anderem die Derealisation, bei der die Umgebung nur noch schemenhaft, sehr unwirklich und/oder verzerrt wahrgenommen wird. Hier kommt es oft zu Problemen, wie, eine rote Ampel zu übersehen, beim Spazieren gehen. Die Assistenz gibt in diesen Momenten verbal die Rückmeldung, dass eine rote Ampel kommt. Was die Assistenznehmer:in dann mit der Information macht, ist ihr überlassen: Die Entscheidungsgewalt bleibt immer beim beeinträchtigen Menschen selbst. Er ist selbst verantwortlich für die positiven und negativen Konsequenzen seines Handelns. 


Eine kompensatorische Assistenz benötigt keine Qualifizierung, d.h., die Beeinträchtigte Person kann frei wählen, wen sie als Assistenz nehmen möchte. 


Beispiele für einfache Assistenz: 

  • Feedback geben, dass gerade eine Tätigkeit gemacht wird 
  • Verbale Rückmeldung, dass sich von hinten ein Mensch nähert 
  • Gemeinsame Haushaltsführung 
  • Gemeinsame Durchführung von mehrschrittigen Tätigkeiten durch Hilfe bei der Konzentration auf die einzelnen Schritte  
  • Vermittlung von Sicherheitsgefühl 
  • Verbale Rückmeldung einer kommenden roten Ampel bei starker Derealisation 
  • Hilfe zur Reorientierung bei Flashbacks und Dissoziationen