Budgetassistenz

Für Menschen die ihre Assistenzleistungen im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX nutzen.

Was ist Budgetassistenz?

Wenn ihr eure Assistenz über das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell organisiert, werdet ihr selbst zu Arbeitgeber*innen eurer Assistenzkräfte. Das bedeutet Selbstbestimmung – aber auch Verantwortung: von der Personalsuche über Verträge und Abrechnung bis zu arbeitsrechtlichen Pflichten.

Gerade für Menschen mit komplexen Traumafolgestörungen kann diese Rolle herausfordernd sein, weil neben den organisatorischen und rechtlichen Anforderungen auch individuelle Belastungsgrenzen, Stabilität und Selbstbestimmung berücksichtigt werden müssen. Viele Assistenznehmer*innen möchten dennoch aktiv über ihre Unterstützung und die Gestaltung ihres Assistenzteams entscheiden. 

Genau hier setzt unsere Budgetassistenz an: Wir übernehmen die fachliche und organisatorische Begleitung, damit die Umsetzung rechtssicher, strukturiert und ohne Überforderung gelingt. Ziel ist es, euch zu befähigen, die Rolle als Arbeitgeber*in sicher, selbstbestimmt und rechtskonform auszuüben – auch dann, wenn psychische Belastung, Traumafolgen oder strukturelle Unsicherheiten die Umsetzung erschweren.

Für wen ist Budgetassistenz gedacht? 

Das Angebot richtet sich an alle, die das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell bereits nutzen oder beantragen möchten. Die Begleitung erfolgt immer in eurem Auftrag – transparent, respektvoll und ressourcenorientiert. Ihr entscheidet, welche Aufgaben wir übernehmen und wo ihr selbst aktiv bleiben möchtet.

Was übernimmt die Budgetassistenz?
Wir begleiten oder übernehmen administrative und organisatorische Aufgaben rund um euer Persönliches Budget. Dazu gehören unter anderem:

Personalsuche und Team
Erstellung von Stellenanzeigen, Akquise von Assistenzkräften, Vorab-Kommunikation sowie Strukturierung des Auswahlprozesses. Auf Wunsch bereiten wir euch auf Vorstellungsgespräche vor oder begleiten euch darin. Auch die Vorbereitung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Ablaufplänen und Arbeitsanweisungen sowie die Zusammenstellung von Personalunterlagen gehören dazu.

Arbeitgeberpflichten und Personalführung
Unterstützung und Schulung zu zentralen Arbeitgeberpflichten – etwa zum Arbeitszeitgesetz, zu Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlung und Dokumentationspflichten. Wir unterstützen bei der Mitarbeiterführung in Zusammenarbeit mit euch, bei der Urlaubs- und Ausfallplanung sowie beim Führen von Arbeitszeitkonten.

Budget, Abrechnung und Nachweise
Begleitung bei der Abrechnung, der Erstellung von Stundenübersichten, dem Controlling und der Budgetverwaltung sowie Unterstützung bei Nachweispflichten und der Erstellung erforderlicher Vordrucke und Dokumente.

Organisation und Koordination
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Teamgesprächen, Organisation von Schulungen, Supervisions- und Fortbildungsterminen sowie Ausfallmanagement und Bereitschaftsmodelle.

Behörden, Beratung und Qualität
Unterstützung bei Behördenkontakten und bei sozialrechtlichen Fragen, Kommunikation mit Kostenträgern, Hilfen zur selbständigen Lebensführung und Arbeitgebercoaching. Bei Bedarf moderieren wir in Konflikten und unterstützen bei Qualitätsmanagement und -sicherung sowie bei einer angemessenen Dokumentation.

Rechtlicher Hintergrund 

Budgetassistenz ist ein notwendiger Bestandteil des Persönlichen Budgets. Nach § 29 Abs. 2 SGB IX sind Persönliche Budgets so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt und die erforderliche Beratung und Unterstützung sichergestellt ist – wozu ausdrücklich auch die Budgetassistenz zählt. 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.03.2019 (Az.: 1 BvR 169/19) betont, dass Persönliche Budgets nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn auch die für Organisation, Koordination und Verwaltung erforderlichen Unterstützungsleistungen berücksichtigt werden. Eine unzureichende Finanzierung der Budgetassistenz würde die praktische Umsetzung des Persönlichen Budgets gefährden und selbstbestimmte Teilhabe faktisch einschränken. 

Auch das Sozialgericht Marburg hat mit Beschluss vom 08.09.2023 (Az.: S 9 SO 27/23 ER) klargestellt, dass wesentliche Tätigkeiten der Personalführung sowie der Personal- und Budgetverwaltung der Budgetassistenz zuzuordnen sind – als eigenständige, fachlich anspruchsvolle Qualifikation. 

Unser Anspruch 

Wir verstehen Budgetassistenz nicht als bloße Verwaltung, sondern als Unterstützung, die euch Sicherheit gibt und Selbstbestimmung ermöglicht. Ihr bleibt handlungsleitend – wir sorgen dafür, dass der organisatorische Rahmen trägt.